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Grüss Gott in der Gemeinde Rohrberg!

Die Gemeinde Rohrberg besteht aus den Ortsteilen Rohr, Haslach, Hochfeld, Mühlbachsiedlung und den Gebieten am Rohrberg (Berggebiet am Westhang der Karspitze). 

Die Karspitze (2263 m) ist der letzte südwestliche Ausläufer der Kitzbüheler Alpen. Wegen seiner exponierten Lage über dem Gerlos- und dem Zillertal genießt man von seinem Gipfel aus eine prächtige Aussicht auf die mittleren und östlichen Zillertaler und auf die südöstlichen Tuxer Voralpen.

Der Sitz der Gemeinde befindet sich im Tal im kleinen Dorf Rohr, rund 1,5 km nordöstlich von Zell am Ziller.

Kirchlich gehört die Gemeinde Rohrberg zur Pfarre Zell.

Geschichte

Erstmals wird Rohrberg um 1350 urkundlich erwähnt. Im Steuerkataster von 1779 bildet es eine Hauptmannschaft des Pflegegerichtes Zell. 1817 wurde daraus die politische Gemeinde Rohrberg gebildet. Vom 16. bis 18. Jahrhundert bestand hier ein gewerkschaftlicher Goldbergbau, der 1838 wegen mangelnder Rentabilität aufgelassen wurde. Das Pochwerk befand sich in Rohr am Fuße des Rohrberges. Das ehemalige Verwaltungsgebäude des Bergwerks, das sogenannte Gallerhaus, wurde vom Kammersänger Felix Kraus aus München erworben und zu einer Villa umgebaut. Nach dem großen Künstler ist auch die schön angelegte Kraus-Promenade benannt.

Am Fuße des Rohrberges wurde während der Kriegsjahre 1939 bis 1945 von der Tiwag das Gerloskraftwerk erbaut und 1953 von der Tauernkraftwerke AG übernommen. Die vier Maschinensätze im Krafthaus (576 m) nutzen das im 614 m höher gelegenen Speicher Gmünd im Gerlostal (1190 m) gestaute Wasser, das dem Werk in einem 7,4 km langen Triebwasserstollen zugeleitet wird.

Auch die 1978/79 eröffneten Anlagen der Kreuzjochbahn (früher SKi-Zell, jetzt Zillertalarena) sowie die Grindlalm-Seilbahn (nicht mehr in Betrieb) und die Himmellifte befinden sich auf dem Rohrberger Gemeindegebiet. Durch die Errichtung dieser Aufstiegshilfen und den Ausbau des Hauptweges auf den Rohrberg nahm der Tourismus in der Gemeinde stark zu.

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Das Land Tirol hat die Einreichfrist für den Heiz- und Energiekostenzuschuss bis 31. März 2023 verlängert. Auf diesen Umstand wollen wir mit den folgenden Informationen nochmals hinweisen, denn nach wie vor gibt es viele Menschen, die bezugsberechtigt wären, jedoch noch keinen Antrag gestellt haben. 

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